Diese Schulung ersetzt nicht die Erstbelehrung gemäß IfSG §43 beim Gesundheitsamt. Die Erstbelehrung kann in NRW nur bei einem Gesundheitsamt durchgeführt werden (auch online).
Sie können erläutern, worauf Sie bei der Warenannahme, der Lagerung und der Zubereitung von Lebensmitteln achten müssen. Sie können die Grundlagen der Personal- und Händehygiene erklären. Sie können erläutern, welche Bedeutung die §§ 42 und 43 IfSG für Ihre Tätigkeit haben. Sie können die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und der Grundsätze des HACCP-Konzepts in Gemeinschaftseinrichtungen beschreiben .
eLearning,
Der Kurs wurde ertellt von:
Gutachter
Dr. Josef Kleer
Dr. Josef Kleer, Freie Universität Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene (IfL)
01. Dezember 2020
-
30. April 2025
dienstags 00:00 Uhr – 00:45 Uhr
Veranstatltungsort
virtuell/Online
v.
virtuell Online
Teilnehmerentgelt: 59 €
*
* Umsatzsteuer fällt nicht an
elearning-Modul
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